Was gilt in Kroatien – Regeln für Bootfahrer
Wichtige Regeln für Bootfahrer in Kroatien
Die kroatischen Küstengewässer sind ein beliebtes Ziel für Bootfahrer. Aber welche Regeln gelten hier? Was viele nicht wissen: Jedes Land kann seine eigenen und an das Revier angepassten Regeln für Bootfahrer aufstellen und durchsetzen. Es gelten oft andere Bedingungen als im Heimatlandes des Bootseigners. Es können entsprechende Strafen bei Zuwiderhandlung ausgesprochen werden, die schnell das Uralubsvergnügen trüben können. Deshalb fassen wir hier die wichtigsten Regeln zusammen:
- Geschwindigkeiten
- Abstände
- Führerscheine
- Dokumente an Bord / Gebühren / Permit
- Sonstiges
1. Geschwindigkeiten für Boote, Yachten und Jetski
Generell muss jedes Wasserfahrzeug eine Geschwindigkeit einhalten, die weder andere Wasserfahrzeuge noch andere Wassersportler in Gefahr bringt. Für ausnahmslos alle Wasserfahrzeuge, Boote, Schlauchboote, Yachten, Jetski, usw. gilt:
⇒ Bis zu 150m vor der Küste (gilt auch für die Inselküsten) max. Geschwindigkeit von 5 Knoten (9 km/h)
⇒ 150m von der Küste entfernt bis 300m Entfernung von Küste/Inselküste max. Geschwindigkeit von 8 Knoten (15 km/h)
Sonderregelungen: In Nationalparks, z.B. NP Kornati -> 8 Knoten, gelten aufgrund der Schutzstatuses besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auch vielbefahrene Gebiete wie beispielsweise zwischen Zufahrt Vodice - Tribunj - vorgelagerte Inseln, können geschwindigkeitsbegrenzt sein (derzeit max. 8 Knoten). Weitere Beschränkungen gibt es für Kanäle wie z.B. den Sibenik- Kanal (10 Knoten). Dies ist bei der Einfahrt in die Kanäle auch entsprechend beschildert. Weitere Infos sind den Aushängen der örtliche Kapetanijas zu entnehmen.
Für Häfen gelten die jeweils an den Zufahrtsbreichen angegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
2. Abstände / Fahren unter Land / Schwimmen
Fahren unter Land kann schnell gefährlich werden. Neben oft fast unsichtbaren Flachstellen befinden sich gerade in der touristischen Saison Schwimmer, Taucher und andere Wassersportler in unmittelbarer Nähe der Küste. Deshalb und auch zum Schutz der Küsten müssen folgende Abstände eingehalten werden:
⇒ Motorboote und Segelschiffe mindestens 50m zur Küste
⇒ Yachten mindestens 150m zur Küste
⇒ Schiffe und Wasserflugzeuge mindestens 300m zur Küste
⇒ Boote ohne Motorantrieb dürfen in einem Abstand bis 50m vor der Küste fahren
⇒ Gleitboote und Boote mit Jetantrieb (z.B. Scooter, Jetski, Luftkissenboote) dürfen nur mit mehr als 300m Abstand zur Küste fahren (gleiten) - sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. In welchen Bereichen das Gleiten generell verboten ist, kann den offiziellen nautischen Navigationskarten oder den Aushängen der örtlichen Hafenämter (Kapetanija) entnommen werden.
Abstände zu Badestränden:
⇒ Boote und Yachten müssen 50m Abstand zu abgegrenzten Badestränden halten.
⇒ Der Mindestabstand zu Naturstränden beträgt 150m
Für Schwimmer:
⇒ Schwimmen ist innerhalb der offziellen Begrenzung von Badestränden erlaubt.
⇒ An Naturstränden ist das Schwimmen innerhalb von 100m entfernt vom Land erlaubt.
⇒ Schwimmen, Baden und Tauchen in Hafengebieten, auf Schifffahrtsstraßen, vielbefahrenen Gebieten sowie in Durchfahrten und Kanälen ist verboten.
3. Führerscheine für Boot und Jetski
Generell wird in Kroatien für alle motorbetriebenen Wasserfahrzeuge ein gültiger Führerschein benötigt. Also auch für Jetskis oder kleine Schlauchboote. Es gibt in Kroatien KEINE Ausnahmen diesbezüglich. Ebenso benötigst Du für Boote mit Elektro-Motor einen gültigen Führerscheinen wie z.B. das kroatische Küstenpatent. Eine Sonder-Regelung diesbezüglich für Boote mit weniger als 15 PS wie z.B. in Deutschland, gibt es in Kroatien nicht. Für Segelschiffe ab 2,50m wird ebenfalls ein gültiger Führerschein benötigt.
Jeder, der ein motorbetriebenes Wasserfahrzeug steuert, benötigt in Kroatien einen gültigen Führerschein. Es gibt keine "Rudergänger-Regelung".
Anerkannt werden neben dem kroatischen Küstenpatent auch die Führerscheine für See aus den Heimatländern der Eigner. Wichtig: es muss ein Führerschein für die Küstengewässer (z.B. SBF See) sein. Ein Binnenschein oder auch das Bodensee- oder Donau-Patent werden nicht anerkannt. Im Fall einer Kontrolle wird ein solches als Fahren ohne Führerschein geahndet.
Bei Charterbooten über 7 Meter wird neben dem Führerschein auch ein Funkschein benötigt. Charterboote ab dieser Länge müssen verpflichtend Funk an Bord haben. Entsprechend wird auch der Funkschein benötigt. Das kroatische Küstenpatent enthält den Funkschein, es wird kein weiterer Schein benötigt. Inhaber eines deutschen Führerscheins benötigen beim Charter eines Bootes über 7,00 Meter zusätulich einen Funkschein
4. Dokumente an Bord und Gebühren (Permit)
Wer sich mit einem privaten Boot in den kroatischen Küstengewässern aufhält, muss einiges beachten. Versäumnisse können zu hohen Strafen führen.
1. Permit/Vignette
Alle Boote und Yachten müssen in Kroatien die Schiffssicherheitsgebühren und die Leuchtfeuergebühren entrichten. Diese Gebühren sind in der sogenannten Permit (ehemals Vignette) zusammen gefasst. Die Permit kann vorab online oder beim Hafenamt bezahlt werden. Der Betrag richtet sich nach Boots-Länge und Motorleistung. Wer ohne Permit angetroffen wird, kann mit bis zu 3100 Kuna Strafe belegt werden. Die Permit muss bezahlt werden, bevor das Boot in die kroatischen Gewässer gelassen wird. Eine Kopie der Zahlungsbestätigung oder eVignette ist ausreichend zum Nachweis der Zahlung für das laufende Kalenderjahr.
2. Versicherungsbestätigung
Ausländischen Boote und Jetskis mit mehr als 20 PS müssen versichert sein. Die Versicherung ist im Fall einer Kontrolle nachzuweisen. Dein Versicherer stellt dementsprechend eine internationale Versicherungsbescheinigung aus. Jetskis benötigen eine eigene Versicherung und können nicht bei einem anderen Wasserfahrzeug mitversichert sein. Wer sich ohne Versicherung mit einem versicherungspflichtigen Wasserfahrzeug in den kroatischen Gewässern aufhält, kann mit einer Strafe in Höhe von 15.000 Kuna belegt werden.
3. Kurtaxe für Übernachtung an Bord
Wer an Bord eines Bootes über 7.00 Meter oder einer Yacht übernachtet, ist verpflichtet die Kurtaxe zu zahlen. Die Kurtaxe kann pauschal für das Boot / die Yacht bezahlt werden oder nach der Anzahl der Personen an Bord. Dabei richtet sich die Pauschale nach der Länge des Bootes und den Aufenthaltszeitraum. Sie kann für 3, 8, 15, 30, 90 oder 365 Tage gebucht werden. Bei der Buchung nach der Anzahl der Personen wird die Kurtaxe nach der exakten Aufenthaltsdauer berechnet. Die Kurtaxe kann generell nur ONLINE angemeldet werden. Der elektronisch erstellte Beleg sollte im Fall einer Kontrolle digital oder als Kopie bereit gehalten werden.
4. Gültiger Führerschein
Wie beim Auto auch, ist der gültige Führerschein für die Küstengewässer mit zu führen. Wer noch im Besitz eines alten Boots-Führerscheins ohne Lichtbild ist, benötigt ebenso seinen Personalausweis oder Reisepass zur eindeutigen Identifizierung. Fahren ohne gültigen Führerschein wird mit einer Strafe von 3.100 Kuna geahndet.
5. Vollmachten
Nicht immer ist es das eigene Boot, auf dem man seinen Urlaub verbringt. Wenn der Eigner nicht an Bord ist und eine andere Person das Boot / die Yacht nutzt, wird eine Vollmacht zur Legitimation benötigt. Die Vollmacht sollte mindestens in englischer Sprache verfasst sein. Sie muss ebenfalls von einer zuständigen Behörde beglaubigt sein.
6. Crewlisten
Wer über den Landweg mit seinem Boot einreist und die kroatischen Küstengewässer nicht verlässt, benötigt keine Crewliste. Bei Einreise auf dem Seeweg mit einem privaten Boot / einer privaten Yacht wird eine Crewliste beim Einklarieren benötigt. Gleiches gilt für die Ausreise mit einem privaten Boot. Auch hier muss die Crewliste beim Hafenamt/ausklarieren vorgelegt werden